FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Verträge, Kosten, Rechnungen und Kündigung
Was kostet SAVA?
Die Preise beinhalten die Nutzung der Langdock-Plattform (29 €/Monat).
Nebenjob optimieren – Monats-Mitgliedschaft
247 €/Monat – Wenn Sie ab und zu mal mit den Tools Zeit sparen wollen.
Flexibel starten – Quartals-Mitgliedschaft
187 €/Monat = 24% Rabatt plus Workshops – Schritt-für-Schritt KI-fit werden und Zeit mit jedem Auftrag sparen.
Clever sparen – Jahres-Mitgliedschaft
147 €/Monat = 40% Rabatt plus Workshops – Ein Jahr, das ihre Arbeitsweise radikal verändert.
Preise verstehen sich netto zzgl. USt. Die Mitgliedschaft läuft über den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich automatisch, sofern nicht bis zum letzten Tag des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Die Kündigung nehmen Sie selbst in Ihrem Kundenkonto auf ablefy.io vor (Anleitung: „Wie kann ich mein Abo kündigen?“).
Rechnet sich SAVA für mich überhaupt?
Angenommen, Sie sparen mit SAVA 2 Stunden pro Woche. Das sind 8 Stunden im Monat – bei einem Stundensatz von 150 € ergibt sich ein Gegenwert von 1.200 €.
Dem gegenüber stehen die SAVA-Kosten:
- Quartalsabo: 187 €/Monat
- Jahresabo: 147 €/Monat
Damit erreichen Sie eine monatliche Ersparnis von 1.053 € (bei Jahresabo). Mit dem ersten Monat haben Sie SAVA also bereits bezahlt. Jede weitere Zeitersparnis ist zusätzlicher Gewinn – oder Zeit, die Sie in Ihre fachliche Beurteilung investieren können, statt in Routinearbeit.
(Beispielrechnung auf Basis angenommener 2 Stunden Ersparnis pro Woche und 150 €/Stunde. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer Fallzahl und Arbeitsweise ab und kann abweichen.)
Und wenn Sie SAVA nicht nutzen? Ihre Kollegen, die KI einsetzen, erstellen vergleichbare Gutachten in deutlich kürzerer Zeit. Auftraggeber werden das merken. Honorare geraten unter Druck, weil der Markt die neue Geschwindigkeit als Maßstab nimmt.
SAVA kostet Sie 147 €/Monat. Nicht-Handeln kostet Sie Ihre Preissetzungsmacht.
Welche Zahlungsmethoden gibt es?
Aktuell ist SAVA nur per Kreditkarte und SEPA-Lastschrift buchbar, da die automatische Abwicklung über die Plattform des Berliner Unternehmens ablefy.io geschieht.
Gibt es versteckte Kosten (API-Gebühren, Extra-Modelle)?
Nein, alle Kosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten: Plattform-Zugang (Wert 29€), KI-Nutzung, Workshops, Support.
Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?
Ja. Sie haben 30 Tage Zeit, SAVA risikofrei zu testen. Sind Sie nicht zufrieden, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück – ohne Angabe von Gründen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen über dieselbe Zahlungsmethode.
Diese Garantie gilt für Neuabschlüsse, nicht für Verlängerungen.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
SAVA richtet sich ausschließlich an Sachverständige als Unternehmer, deshalb sind auch alle Preise netto ausgewiesen. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht gibt es daher nicht. Sie haben stattdessen etwas Besseres: die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie für Neuabschlüsse. Ohne Angabe von Gründen, volle Erstattung (AGB § 5.5).
Kann ich monatlich kündigen?
Bei der Monats-Mitgliedschaft: ja; die Kündigung ist bis zum letzten Tag des laufenden Monats möglich. Bei Quartals- oder Jahres-Mitgliedschaft zahlen Sie zwar monatlich, die Mitgliedschaft läuft aber verbindlich bis zum Ende der gewählten Laufzeit und endet dann, wenn Sie rechtzeitig kündigen.
Wie kann ich mein Abo kündigen?
Wichtig vorab: Die Kündigung können nur Sie selbst in Ihrem Ablefy-Kundenkonto vornehmen. Weder wir noch der Ablefy-Support können das Abo stellvertretend für Sie kündigen – das ist eine Vorgabe der Zahlungsplattform. Ihr Kundenkonto wurde bei der Buchung automatisch angelegt (siehe „Wird bei der Buchung automatisch ein Kundenkonto angelegt?“).
So geht’s:
- Loggen Sie sich auf ablefy.io ein.
- Wählen Sie links im Menü „Rechnungen und Bestellungen“ aus.
- Wählen Sie bei der Mitgliedschafts-Bestellung das Drei-Punkte-Symbol aus
- Klicken Sie auf „Abo kündigen“
Sie können übrigens direkt nach der Buchung zum Laufzeitende kündigen, damit sich nichts unbeabsichtigt verlängert. Ihre Mitgliedschaft läuft dann ganz normal bis zum Ende der gewählten Laufzeit und endet automatisch.
Ein Hinweis für SEPA-Zahler: Die technische Verarbeitung Ihrer Kündigung durch Ablefy kann bis zum Eingang der letzten Zahlung dauern – bis zu sieben Tage nach dem Fälligkeitstermin. Für die Kündigungsfrist zählt aber allein, dass Ihre Kündigungserklärung rechtzeitig eingeht (AGB § 3.3); Ihnen entsteht durch die Verarbeitungsdauer kein Nachteil.
Ist meine Mitgliedschaft übertragbar?
Nein. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen. Der Zugang ist nicht übertragbar – bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht weiter.
Kann ich von einem Monats- auf eine Quartals- oder Jahres-Mitgliedschaft wechseln? Oder von einer Quartals- auf eine Jahres-Mitgliedschaft?
Ja, Sie können jederzeit ein Upgrade vornehmen. Wenn Sie Ihre aktuelle Mitgliedschaft (z. B. Monats-, Quartals- oder Jahresmitgliedschaft) ändern möchten, ist es wichtig zu wissen, dass eine direkte Umstellung nicht möglich ist. Sie müssen zunächst Ihre bestehende Mitgliedschaft kündigen und können sich anschließend neu anmelden.
Bitte gehen Sie dafür wie folgt vor:
1. In den Mitgliederbereich einloggen
Loggen Sie sich zunächst >> in Ihren Mitgliederbereich ein.
2. Kündigen Sie zunächst Ihre laufende Mitgliedschaft
Die Anleitung finden Sie unter ‚Wie kann ich mein Abo kündigen?‘. Prüfen Sie dort auch das Enddatum, damit Sie die Frist einhalten.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die jeweilige Kündigungsfrist. Ihre Mitgliedschaft und auch ausstehende Zahlungen laufen bis zum Ende der aktuellen Mindestlaufzeit weiter.
3. Neue Mitgliedschaft abschließen
Sobald Ihre bisherige Mitgliedschaft ausgelaufen ist, können Sie sich manuell erneut anmelden:
- Gehen Sie dazu auf >> unsere Website.
- Wählen Sie dort die gewünschte Mitgliedschaft (Monat, Quartal oder Jahr) aus.
- Schließen Sie die neue Buchung wie gewohnt ab.
Kann ich von einer Jahres- auf eine Quartals- oder Monats-Mitgliedschaft wechseln?
Ja, das Vorgehen ist dasselbe wie beim Upgrade: Kündigen Sie Ihre bestehende Mitgliedschaft und schließen Sie nach Ablauf der aktuellen Laufzeit eine neue Mitgliedschaft mit dem gewünschten Abrechnungszeitraum ab.
Ist SAVA steuerlich absetzbar als Fortbildung?
Ja, SAVA ist als berufliche Fortbildung absetzbar. Sie erhalten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. und Teilnahmebescheinigungen für die Workshops.
Bekomme ich eine Rechnung für die Steuer/HWK?
Ja, Sie erhalten für jeden Zahlungsvorgang eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
Wichtig bei Zahlung per SEPA-Lastschrift: Die Rechnung wird erst nach Zahlungseingang erstellt und zugeschickt – nicht sofort. Das ist technisch bedingt und liegt nicht in unserem Einflussbereich.
Der Ablauf bei SEPA:
- Sie erhalten zunächst eine Zahlungsbestätigung per E-Mail mit dem Hinweis „Vielen Dank für die Zahlung …“
- Die eigentliche Rechnung folgt, sobald die Zahlung vollständig verbucht ist. Das kann einige Tage dauern.
Bei Zahlung per Kreditkarte erhalten Sie die Rechnung in der Regel direkt nach der Buchung.
Alle Rechnungen können Sie jederzeit in Ihrem Mitgliederbereich unter Meine Daten → Rechnungen und Bestellungen herunterladen.
Wo kann ich meine Rechnungen herunterladen?
Wenn Sie Ihre Rechnungen zu Ihrer SAVA-Mitgliedschaft einsehen oder herunterladen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. In den Mitgliederbereich einloggen
Klicken Sie im oberen Menü der Website auf LOGIN und melden Sie sich auf der Plattform Ablefy mit Ihren Zugangsdaten an, um in Ihren persönlichen Mitgliederbereich zu gelangen.
2. Menüpunkt „Meine Daten“ -> „Rechnungen und Bestellungen“ öffnen
Im Mitgliederbereich finden Sie den Menüpunkt „Meine Daten“. Klicken Sie darauf, um das Untermenü zu öffnen. Wählen Sie anschließend den Punkt „Rechnungen und Bestellungen“ aus.
3. Rechnungen herunterladen
Dort finden Sie eine Übersicht Ihrer Bestellungen und Rechnungen. Sie können die gewünschten Rechnungen direkt herunterladen.
Einstieg und Nutzung
Wie schnell kann ich starten?
Um die Zugangsberechtigung zu prüfen, müssen alle Buchungen für die KI-Plattform manuell freigeschaltet werden. Das geschieht i.d.R. innerhalb von 1-2 Arbeitstagen, spätestens jedoch wöchentlich.
Wie schnell kann ich einen ersten Erfolg sehen?
Schon in der ersten Stunde. Ein typisches Beispiel: Sie laden eine Gerichtsakte hoch, und SAVA extrahiert den Beweisbeschluss in wenigen Minuten. Alle relevanten Daten stehen Ihnen sofort formatiert zur Verfügung – statt 30 Minuten manueller Suche sparen Sie gleich beim ersten Einsatz rund 20 Minuten.
Benötige ich technisches Vorwissen oder KI-Erfahrung?
Nein. Die Agenten sind sofort nutzbar – ohne KI-Vorwissen.
Und das Beste: In den monatlichen Workshops führe ich Sie Schritt-für-Schritt in die Nutzung von KI ein.
Kann ich SAVA mobil nutzen, z. B. beim Ortstermin?
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Ja. Sie können Protokolle diktieren und Agenten auch unterwegs aufrufen. Die Ergebnisse stehen Ihnen anschließend sofort für die weitere Bearbeitung zur Verfügung. Wichtig: Diktieren Sie Ihre eigenen Feststellungen. Gespräche der Beteiligten dürfen Sie nur mit deren Einwilligung aufnehmen; die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung ist nach § 201 StGB strafbar. Prüfen Sie im Protokollentwurf jede Zahl und jedes Maß gegen Ihre Notizen, denn Spracherkennung verwechselt gerade Zahlen. |
Kann ich das Angebot testen?
In der kostenlosen Live-Demo erhalten Sie einen vollständigen Einblick – unverbindlich und kostenlos – und können direkt Fragen stellen. Wählen Sie >> hier Ihren Termin oder schreiben Sie uns an support@sava-ki.de.
Wo logge ich mich ein – bei Ablefy oder bei Langdock?
SAVA nutzt zwei Plattformen, die unterschiedliche Aufgaben haben:
Langdock (app.langdock.com) ist Ihr täglicher Arbeitsplatz. Hier arbeiten Sie mit den Agenten, laden Akten hoch, erstellen Gutachten-Entwürfe und nutzen den Chat. Alles, was mit KI und Ihrer Gutachtenarbeit zu tun hat, passiert hier.
Ablefy (myablefy.com/payer/s/sava-ki) verwaltet Ihre Mitgliedschaft, Ihr Konto dort wird bei der Buchung automatisch angelegt. Hier finden Sie Ihre Rechnungen, können Ihre Mitgliedschaft kündigen oder ändern, laden Teilnahmebescheinigungen herunter und erreichen den Support.
Kurz: Langdock = Arbeiten. Ablefy = Verwalten.
Wird bei der Buchung automatisch ein Kundenkonto angelegt?
Ja. Mit Ihrer Bestellung erstellt die Zahlungsplattform Ablefy automatisch ein Kundenkonto für Sie; eine separate Registrierung ist nicht nötig. Über dieses Konto laden Sie Ihre Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen herunter und kündigen bei Bedarf Ihre Mitgliedschaft.
Der Login erfolgt über den Menüpunkt „LOGIN“ auf sava-ki.de mit der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Buchung angegeben haben. Falls Sie kein Passwort kennen, nutzen Sie einfach die „Passwort vergessen“-Funktion von Ablefy.
Wie kann ich mein Langdock-Passwort ändern oder zwischen Passwort und Magic Link wählen?
Langdock bietet zwei Wege, sich einzuloggen: per Passwort oder per Magic Link (ein Einmal-Link, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird und Sie ohne Passwort einloggt).
Eigenes Passwort setzen oder ändern: Loggen Sie sich bei Langdock ein und gehen Sie auf das SAVA-Logo (oben links) → Einstellungen → Profil. Dort finden Sie die Option „Passwort ändern“. Geben Sie Ihr aktuelles Passwort ein, legen Sie ein neues fest und bestätigen Sie es. Details dazu finden Sie in der Langdock-Dokumentation: https://docs.langdock.com/settings/account
Magic Link nutzen: Wenn Sie sich ohne Passwort einloggen möchten, geben Sie auf der Login-Seite (app.langdock.com) einfach Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link per E-Mail, mit dem Sie sich direkt einloggen – ohne Passwort. Dieser Link ist einmalig gültig und läuft nach kurzer Zeit ab.
Hinweis: Falls Sie sich über Google oder Microsoft (SSO) anmelden, wird Ihr Passwort von diesem Anbieter verwaltet und kann nicht in Langdock geändert werden.
Wie integriere ich die Ergebnisse in meinen Arbeitsprozess (z. B. Aktenverwaltung, Gutachten-Erstellung)?
Alle Ergebnisse lassen sich direkt kopieren oder als fertige Textbausteine weiterverwenden. Sie können diese ohne Umwege in Ihre bestehende Aktenverwaltung oder Gutachten-Vorlagen einfügen – so, wie Sie es gewohnt sind.
Gibt es eine Import-/Export-Schnittstelle oder muss alles manuell kopiert werden?
Die Übergabe erfolgt bewusst per Copy & Paste. Damit behalten Sie die volle Kontrolle und bleiben flexibel, unabhängig von wechselnden Software-Versionen oder Schnittstellen. Schnittstellen ändern sich oft und binden Pflegezeit. Diese Zeit investiere ich lieber in die fachliche Weiterentwicklung der Agenten und Workshops. So bleiben Sie unabhängig und können die Ergebnisse sofort dort einsetzen, wo Sie sie brauchen.
Kann ich meine Arbeitsergebnisse sichern?
Ja. Alle Ergebnisse lassen sich jederzeit mit Copy & Paste übernehmen und in Ihrer eigenen Aktenverwaltung speichern. Damit bleiben Sie unabhängig vom Anbieter.
Wie bekomme ich Unterstützung bei Fragen?
Es gibt keine anonyme Hotline, sondern den direkten Draht zum Entwickler – das bin ich selber. Mit einer E-Mail an support@sava-ki.de können Sie jederzeit Fragen stellen. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Da ich weiß, dass es manchmal eilt, bemühe ich mich, deutlich schneller zu reagieren.
Ein Hinweis zum Datenschutz: Bitte senden Sie per E-Mail keine Aktenauszüge oder andere Unterlagen mit personenbezogenen Daten Dritter – solche Inhalte gehören ausschließlich in Ihren Workspace. Beschreiben Sie Ihr Anliegen in der Support-Mail allgemein; konkrete Dokumente sehen wir uns bei Bedarf gemeinsam in Ihrem Workspace oder in der Sprechstunde an.
Zusätzlich gibt es einmal im Monat eine offene Sprechstunde per Zoom. Sie stellen Ihre Fragen zu SAVA, zu KI allgemein oder zu konkreten Fällen aus Ihrer Praxis – ich antworte live. Oder auch direkt einer Ihrer Kollegen. Dauer: 45 Minuten. Teilnahme: kostenlos für Mitglieder. Zur Tonaufzeichnung siehe ‚Was ist die monatliche Sprechstunde?‘
Wie oft werden die Agenten aktualisiert?
Updates erfolgen kontinuierlich. Neue Agenten und Features werden in den monatlichen Workshops und im Newsletter vorgestellt.
Was passiert mit meinen Daten wenn ich kündige?
Sie können Ihre Inhalte bis zum Vertragsende per Copy & Paste sichern – eine automatische Export-Funktion gibt es bewusst nicht (siehe „Gibt es eine Import-/Export-Schnittstelle…?“). Danach werden Ihre Daten DSGVO-konform innerhalb von 30 Tagen gelöscht.
Kann ich SAVA erst testen bevor ich zahle?
Die kostenlose LIVE-Demo (30-45 Minuten) zeigt SAVA live in Aktion. Zusätzlich bieten wir eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie bei Nicht-Zufriedenheit.
Sicherheit und Datenschutz
Ist SAVA sicher?
Die KI-Plattform des Berliner Unternehmens Langdock.com ist Ihre Arbeitsumgebung für Gutachten – nach Anbieterangaben DSGVO-konform, mit Hosting in der EU sowie ISO-27001- und SOC-2-Type-II-geprüft (Stand: 16.07.2026)
Die Workshop-Plattform ablefy.io – ebenfalls ein Berliner Unternehmen – organisiert Schulungen, Rechnungen und Support. Sie arbeitet nach eigenen Angaben DSGVO-konform mit Hosting in der EU.
Auf sava-ki.de setzen wir keinerlei Analyse- oder Tracking-Tools ein: kein Google Analytics, auch keine „datenschutzfreundliche“ Alternative. Ihr Besuch auf unserer Website wird nicht statistisch ausgewertet.
Bleiben meine Daten wirklich unter meiner Kontrolle?
Ja. Ihr Workspace ist privat und in der EU gehostet; andere Mitglieder sehen nur, was Sie ausdrücklich freigeben. Wie es um administrative Zugriffsmöglichkeiten steht – und warum ich darauf verzichte –, lesen Sie unter „Kann jemand meine Dateien sehen?“. Nach den vertraglichen Zusicherungen von Langdock werden Ihre Inhalte nicht weiterverwendet. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht.
Was passiert mit meinen Daten?
Sie können Ihre Daten jederzeit selbst löschen oder Verfallsfristen festlegen. Nach Vertragsende werden alle verbleibenden Inhalte automatisch gelöscht.
Kann jemand meine Dateien sehen?
Andere Mitglieder: Nein. Sichtbar wird nur, was Sie ausdrücklich freigeben oder im öffentlichen Bereich veröffentlichen.
Und ich als Betreiber? Hier die ehrliche Antwort: Die Plattform Langdock stellt Workspace-Administratoren eine Verwaltungsfunktion („Governance“) zur Verfügung, mit der Agenten samt Anweisungen und Wissensdateien technisch einsehbar wären. Ich kann diese Funktion nicht dauerhaft abschalten – sie ließe sich jederzeit reaktivieren. Ein „das kann ich nicht“ wäre deshalb nicht wahr. Wahr ist: Ich habe die Funktion deaktiviert, die Deaktivierung dokumentiert, und ich nutze sie nicht. Für den Notfall (etwa Krankheit oder Urlaub) gibt es eine Vertretung: einen externen Auftragnehmer, der schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und für den derselbe Einsichtnahme-Verzicht gilt wie für mich. Auch das ist dokumentiert.
(Zusätzlich habe ich mich in den AGB (§ 6.3) verbindlich verpflichtet, auf jede Einsichtnahme in Ihre Inhalte über Administrationsfunktionen zu verzichten; Ausnahmen nur bei gesetzlicher Pflicht, dann mit Benachrichtigung.)
(Stand: 16.07.2026)
Wie sicher sind meine Daten -- auch nach Vertragsende?
Ihr Workspace ist privat und liegt bei Langdock, nach Anbieterangaben in der EU gehostet (Stand: 16.07.2026). Nach Vertragsende werden sämtliche Daten automatisch gelöscht. Auf Wunsch können Sie Inhalte jederzeit selbst vorher entfernen.
Was passiert, wenn Drittanbieter ausfallen oder ihre Preise ändern?
SAVA arbeitet mit zwei etablierten deutschen Plattformen (Langdock, Ablefy). Beide arbeiten nach eigenen Angaben DSGVO-konform und auf langfristigen Betrieb ausgelegt. Sollte es dort technische Ausfälle geben, kümmern wir uns um schnelle Lösungen oder Alternativen.
Geben wir Preiserhöhungen von Drittanbietern weiter, kündigen wir das mindestens 30 Tage vorher an; Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht (AGB § 3.5). Fällt eine Kernfunktion dauerhaft weg und findet sich keine gleichwertige Alternative, können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen (AGB § 2.8).
Ihre Inhalte können Sie jederzeit per Copy & Paste sichern.
Verwenden Sie Cookies für das Tracking?
Nein. Auf sava-ki.de setzen wir keine Analyse- oder Tracking-Tools ein – kein Google Analytics, auch keine „datenschutzfreundliche“ Alternative. Ihr Besuch wird nicht statistisch ausgewertet.
Cookies verwenden wir nur dort, wo es technisch nötig ist: Ein Cookie des Consent-Tools Borlabs speichert Ihre Einwilligungsentscheidungen (z. B. für eingebettete Videos von YouTube oder Vimeo). Erst wenn Sie ein solches Video aktiv starten, kann der jeweilige Videoanbieter eigene Daten verarbeiten. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Das Hosting von Langdock findet nach Anbieterangaben in der EU statt. Eine Verarbeitung außerhalb der EU wäre nur bei Modellen mit ‚Global Deployment‘ möglich – solche Modelle sind im SAVA-Workspace nicht freigeschaltet (Stand: 16.07.2026).
Werden meine Gutachten-Daten zum KI-Training verwendet?
Nein. Nach den vertraglichen Zusicherungen und öffentlichen Angaben von Langdock werden Ihre Inhalte ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer eigenen Aufträge verarbeitet und nicht zum Training von KI-Modellen genutzt. Ihr Workspace ist privat (zu Zugriffsrechten im Detail: „Kann jemand meine Dateien sehen?“).
Sicherheitsmerkmale der Plattform Langdock (nach Angaben des Anbieters, Stand 16.07.2026):
- ISO 27001 zertifiziert
- Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
Den aktuellen Zertifizierungsstand und die Details können Sie jederzeit direkt bei Langdock einsehen.
Kann ich als Sachverständiger die DSGVO-Konformität der KI-Plattform meinen Auftraggebern nachweisen?
Ja. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Langdock.com.
KI-Kompetenz & Recht
Hinweis: Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine Orientierungshilfe. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Muss ich als Sachverständiger KI-Kompetenz nachweisen?
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Einen Nachweis verlangt das Gesetz nicht, Maßnahmen schon. Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der EU-KI-Verordnung. Wer KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Claude oder die SAVA-Agenten beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung, auch als Einzelunternehmer. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, gilt eine abgeschwächte Fassung: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht mehr sicherstellen. Was bedeutet das konkret? – Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden die genutzten Werkzeuge, ihre Grenzen und typischen Fehler kennen. – Eine Zertifizierung oder ein bestimmtes Schulungsformat schreibt die Verordnung nicht vor. – Dokumentieren Sie trotzdem, welche Schulungen Sie besucht haben, etwa mit Teilnahmebescheinigungen. Das ist die naheliegende Antwort, wenn jemand fragt, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. |
Wie hilft SAVA dabei? SAVA vermittelt praxisbezogene KI-Kompetenz für Ihren Sachverständigenalltag: Sie lernen, KI-Werkzeuge gezielt, kritisch und effizient für Ihre Gutachtenarbeit einzusetzen. Für die allgemeine KI-Kompetenzpflicht als Unternehmer (Art. 4) – insbesondere zu ethischen und regulatorischen Grundlagen – empfehlen wir ergänzend spezialisierte Anbieter.
(Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)
Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten?
Hier gelten strenge Regeln – und zwar schon jetzt.
§ 407a Abs. 3 ZPO verpflichtet Sie, Ihr Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten. Das bedeutet:
- Sie dürfen die fachliche Kernarbeit nicht an KI delegieren. Wenn KI inhaltlich zum Gutachten beiträgt (z. B. Normenrecherche, Schadensanalyse, Subsumtion), müssen Sie das Ergebnis vollständig fachlich nachvollziehen und sich zu eigen machen.
- Geht der KI-Beitrag über reine Hilfsdienste (Rechtschreibkorrektur, Formatierung) hinaus, müssen Sie die Mitwirkung gegenüber dem Gericht offenlegen – einschließlich Art und Umfang.
- Unterlassen Sie die Offenlegung, riskieren Sie die Unverwertbarkeit des Gutachtens. Das Landgericht Darmstadt hat in einem aktuellen Fall (Az. 19 O 527/16) das Honorar eines Sachverständigen auf 0 € gesetzt, weil der KI-Einsatz nicht transparent gemacht wurde.
Nationale Ausführungsvorschriften zum KI-Einsatz bei der Gutachtenerstellung gibt es in Deutschland bislang nicht. Es gelten die bestehenden Verfahrensvorschriften der ZPO, die technologieneutral formuliert sind und damit auch KI erfassen.
Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie bei jedem Gutachten, welche KI-Werkzeuge Sie wie eingesetzt haben. Nutzen Sie KI als Zuarbeit, nicht als Ersatz für Ihre fachliche Beurteilung. Im Zweifel: lieber offenlegen als verschweigen.
(Stand: Juli 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.)
Was sind Hochrisiko-KI-Systeme und bin ich als Sachverständiger betroffen?
Ja, Sie können betroffen sein – abhängig davon, in welchem Kontext Sie KI einsetzen.
Was ist Hochrisiko-KI? Die EU KI-Verordnung stuft KI-Systeme in bestimmten Anwendungsbereichen als hochriskant ein (Anhang III). Einer dieser Bereiche ist Nr. 8: Rechtspflege und demokratische Prozesse. Darunter fallen KI-Systeme, die von einer Justizbehörde oder in deren Auftrag eingesetzt werden, um bei der Erforschung und Auslegung von Tatsachen und bei der Anwendung des Rechts zu unterstützen. Das gilt auch für die alternative Streitbeilegung (z. B. Schlichtungsverfahren).
Wann betrifft Sie das konkret?
- Gerichtsgutachten (§ 404 ZPO): Sie arbeiten im Auftrag des Gerichts. Wenn KI zur Tatsachenfeststellung beiträgt (z. B. Normenprüfung, Schadensanalyse), unterstützt das KI-System die Justizbehörde bei der Entscheidungsfindung. → Hochrisiko.
- Schiedsgutachten und Schlichtung: Die Verordnung nennt ausdrücklich die alternative Streitbeilegung. → Hochrisiko.
- Privatgutachten: Formal kein Hochrisiko, solange kein Gerichtsverfahren beabsichtigt ist. Aber: Wird das Gutachten im Auftrag eines Anwalts für ein laufendes oder geplantes Verfahren erstellt, wird die Abgrenzung dünn.
- Reine Beratung und Abnahmen ohne Bezug zur Rechtspflege: → Kein Hochrisiko nach Anhang III Nr. 8.
Ab wann gelten die verschärften Pflichten?
Die EU hat die Fristen mit der Digital-Omnibus-Verordnung verschoben (vom Rat am 29. Juni 2026 endgültig angenommen): Die Hochrisiko-Vorschriften für eigenständige Anhang-III-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027 statt ab dem 2. August 2026; für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Pflichten selbst – Grundrechte-Folgenabschätzung, menschliche Aufsicht, Protokollierung, Meldepflichten – bleiben in der Substanz unverändert und gelten am Stichtag ohne weitere Übergangsfrist. Für Ihre Gutachtenpraxis ändert die Verschiebung allerdings wenig: Die Offenlegungspflichten nach der ZPO und die Rechtsprechung dazu gelten unabhängig von der KI-Verordnung jetzt. (Stand: Juli 2026)
Unser Hinweis: Prüfen Sie für jeden Auftrag, in welchem Kontext Sie KI einsetzen.
Deckt SAVA die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 vollständig ab?
Nein – und kein einzelnes Angebot tut das. Die KI-Kompetenzpflicht hat mehrere Dimensionen:
SAVA deckt die praxisbezogene KI-Kompetenz für Ihren Sachverständigenalltag ab. Sie lernen, KI-Agenten gezielt einzusetzen, Ergebnisse kritisch zu prüfen und typische Fehlerquellen zu vermeiden. Die monatlichen Workshops vertiefen Ihr Verständnis kontinuierlich – das ist mehr, als ein einmaliger Tageskurs leisten kann.
Für die allgemeine Basisschulung zur KI-Kompetenzpflicht als Unternehmer empfehlen wir ergänzend einen spezialisierten Anbieter, bei denen Sie eine umfassende Schulung zu rechtlichen und ethischen Grundlagen inklusive Zertifikat erhalten.
Langfristige Verlässlichkeit & Zukunftssicherheit
Wird es SAVA in 5 Jahren noch geben?
SAVA ist kein kurzlebiges Projekt, sondern ein Angebot aus einem seit über 20 Jahren bestehenden Consulting-Geschäft. Diese stabile Basis sorgt dafür, dass Betrieb und Weiterentwicklung langfristig gesichert sind.
Was passiert, wenn der Anbieter aufhört?
Ihre Arbeitsergebnisse gehören Ihnen und lassen sich jederzeit per Copy & Paste sichern. Sollte das Angebot eingestellt werden, informiere ich Sie rechtzeitig, damit Sie Ihre Inhalte in Ruhe übernehmen können.
Ihre Daten liegen in Ihrem Workspace bei Langdock und können jederzeit per Copy & Paste gesichert oder gelöscht werden.
Fachlichkeit und Anerkennung
Ersetzt SAVA meine Expertise?
Nein. SAVA übernimmt die Fleißarbeit. Das Denken bleibt bei Ihnen.
Wie zuverlässig sind die Ergebnisse der Agenten?
SAVA liefert Vorschläge auf Basis Ihrer Unterlagen und zeigt, welche Regelwerke einschlägig sein können. Den Wortlaut einer Norm prüfen Sie in Ihrem lizenzierten Exemplar. Dennoch gilt: Die fachliche Bewertung bleibt bei Ihnen. Jeder Agent ist so konzipiert, dass er Ihnen Arbeit abnimmt — nicht Entscheidungen. Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihr Gutachten.
Werden die Agenten regelmäßig überprüft?
Ja. Alle Agenten wurden mit Sachverständigen im Alltag getestet. Rückmeldungen aus der Praxis fließen laufend in die Weiterentwicklung ein. Damit bleibt die Qualität praxisnah und aktuell.
Wird mein Gutachten noch als mein Werk anerkannt?
Ja. SAVA erstellt keine Gutachten, sondern bereitet wie ein sehr guter Assistent zuarbeitende Schritte vor (z. B. Protokolle formatieren, Regelwerke vorschlagen). Das Gutachten selbst stammt von Ihnen, Sie zeichnen verantwortlich und bleiben alleiniger Autor.
Darf ich als Sachverständiger überhaupt KI-gestützte Tools einsetzen?
Ja. Die Frage ist nicht mehr, ob Sie KI einsetzen, sondern wofür. Eine klare Linie dazu hat die Justiz für ihre eigene Arbeit gezogen: Das Grundlagenpapier der Oberlandesgerichte zum KI-Einsatz (April 2026) hält fest, dass Informationsgewinnung, Strukturierung, Organisation und Standardisierung grundsätzlich assistenzfähig sind. Wertende Abwägungen und deren Begründung bleiben dagegen dem Menschen vorbehalten. Das Papier richtet sich an Gerichte, nicht an Sachverständige. Es ist aber der beste Maßstab, den es derzeit gibt.
Für Ihre Gutachtenpraxis bedeutet das:
Zuarbeit: ja. Aktensichtung, Datenextraktion, Recherche nach einschlägigen Regelwerken, Gliederungsvorschläge, Protokollentwürfe und sprachliche Überarbeitung. Genau auf diese Aufgaben sind die SAVA-Agenten beschränkt.
Beurteilung: nein. Die Beantwortung der Beweisfragen, die Bewertung der Befunde und die Schlussfolgerungen sind Ihre persönliche Leistung. Bei Gerichtsgutachten verbietet § 407a Abs. 3 ZPO, den Auftrag auf andere zu übertragen. Das Landgericht Darmstadt hat einem Sachverständigen die gesamte Vergütung versagt, weil nicht feststand, dass er sein weitgehend KI-erzeugtes Gutachten selbst erstellt hatte (Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16).
Zwei Dinge gehören untrennbar dazu:
Prüfen. Verifizieren Sie jede Zahl, jedes Normzitat und jede Fundstelle aus einem KI-Entwurf an der Akte oder am Original. Sprachmodelle können überzeugend formulierte Fehler erzeugen.
Transparenz. Bei Gerichtsgutachten empfehlen wir, den KI-Einsatz offenzulegen, sobald er über Rechtschreibung und Formatierung hinausgeht. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, eine unterlassene Offenlegung kann aber die Vergütung kosten (Details unter „Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten?“). Bei Privat- und Versicherungsgutachten gilt, was Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren. Klären Sie den KI-Einsatz dort vor Auftragsbeginn.
Beachten Sie außerdem: Verfahrensakten und Unterlagen mit personenbezogenen Daten gehören nicht in Verbraucherkonten von KI-Diensten, auch nicht in ein bezahltes Privat-Abo. Als öffentlich bestellter Sachverständiger unterliegen Sie zudem der Schweigepflicht nach § 203 StGB. SAVA nutzt deshalb mit Langdock eine vertraglich abgesicherte Plattform, nach Anbieterangaben in der EU gehostet und zur Verschwiegenheit verpflichtet (siehe „Darf ich als öffentlich bestellter Sachverständiger Akten in SAVA hochladen?“).
Kurz: KI einzusetzen ist zulässig, solange die Trennlinie steht. Die KI arbeitet zu, Sie beurteilen und verantworten.
(Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage entwickelt sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Keine Rechtsberatung.)
Wer haftet, wenn die KI einen Fehler im Gutachten macht?
Die KI erstellt keine Gutachten, sie arbeitet Ihnen zu. Sie behalten die volle Kontrolle und Verantwortung. SAVA liefert Vorarbeit und Vorschläge — die finale Prüfung, Bewertung und Verantwortung liegt bei Ihnen als Sachverständiger. SAVA ersetzt nicht Ihre fachliche Beurteilung. Beachten Sie immer: Jede KI kann Fehler machen.
Bei Gerichtsgutachten haften Sie nach § 839a BGB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Privat- und Versicherungsgutachten aus dem Vertrag schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Eine ungeprüft übernommene KI-Aussage ist deshalb kein kleines Risiko.
Ist SAVA ZPO §407a konform?
Kein Werkzeug kann „§ 407a-konform“ sein, denn die Vorschrift regelt Pflichten des Sachverständigen: die persönliche Erstattung des Gutachtens, die Angabe von Mitarbeitern, die Prüfung des eigenen Fachgebiets. Vorgaben zum Aufbau eines Ortsterminprotokolls enthält sie nicht.
SAVA ist so gebaut, dass es Sie bei diesen Pflichten unterstützt: Die Agenten arbeiten zu, sie beurteilen nicht. Der Protokollführer ordnet Ihre Notizen oder Ihr Diktat zu einem Protokollentwurf, trennt Ihre Feststellungen von den Angaben der Beteiligten und fügt nichts hinzu. Prüfung, Bewertung und Freigabe bleiben bei Ihnen.
Wie Sie den KI-Einsatz dokumentieren und offenlegen, lesen Sie unter „Was muss ich bei KI-Einsatz in Gerichtsgutachten beachten?“.
Sind meine Gutachten-Daten auch nach Kündigung geschützt?
Ihre Daten liegen bis Vertragsende in Ihrem Workspace bei Langdock. Nach Kündigung werden sie innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Kann ich KI-generierte Texte als eigene Arbeit ausweisen?
Das Gutachten ist Ihre Arbeit, wenn Befund, Bewertung und Schlussfolgerungen von Ihnen stammen und Sie jede übernommene Zuarbeit geprüft haben. Verschweigen sollten Sie den KI-Einsatz trotzdem nicht: Bei Gerichtsgutachten empfehlen wir einen Offenlegungsvermerk. Hinzu kommt: Texte, die mit bestimmten Modellen erzeugt oder umfassend überarbeitet wurden, können ein unsichtbares Wasserzeichen tragen, das sich statistisch nachweisen lässt. Teilweises Umformulieren entfernt es nicht.
Technische Fragen
Welche KI-Modelle nutzt SAVA konkret?
SAVA läuft auf der DSGVO-konformen Langdock-Plattform. Dort stehen Ihnen die jeweils aktuellen Sprachmodelle führender Anbieter zur Verfügung; im SAVA-Workspace ausschließlich in Varianten mit EU-Verarbeitung (Details siehe: „Wo werden meine Daten gespeichert?“). Welche Modelle konkret freigeschaltet sind, sehen Sie jederzeit direkt in Langdock; das Angebot wird laufend um neue Modellversionen erweitert.
Gibt es Token-Limits oder Fair-Use-Beschränkungen?
Die KI-Nutzung ist im Preis inkludiert. Es gilt die Fair-Use-Regelung von Langdock.
Funktioniert SAVA offline oder brauche ich Internet?
SAVA ist cloud-basiert und benötigt eine Internetverbindung. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und verarbeitet; zum Speicherort siehe ‚Wo werden meine Daten gespeichert?‘.
Welche System-Anforderungen hat SAVA?
SAVA läuft browserbasiert. Sie benötigen lediglich einen aktuellen Browser (Chrome, Firefox, Edge, Safari) und Internetzugang.
Kann ich eigene Vorlagen/Templates hochladen?
Ja, im Chat-Fenster können Sie eigene Dokumente und Vorlagen für die Nutzung in Langdock hochladen.
Darf ich Normen in SAVA hochladen?
Nur, wenn Ihre Lizenz das erlaubt. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und Fachregeln sind urheberrechtlich geschützt. Nach den Bedingungen von DIN Media erlaubt der Kauf oder das Abonnement einer Norm nicht automatisch, sie in KI-Anwendungen zu verarbeiten; dafür gibt es eine eigene KI-Lizenz. Für Inhalte, die Sie hochladen, sind Sie selbst verantwortlich (AGB § 2.6).
In der Regel brauchen Sie das auch nicht: Die Regelwerke-Agenten von SAVA enthalten keine Normtexte. Sie zeigen, welche Regelwerke und Abschnitte einschlägig sein können. Den Wortlaut prüfen Sie in Ihrem eigenen Exemplar.
Vergleich und Besonderheiten
Was ist der Unterschied zu anderen KI-Schulungen?
Andere Anbieter bieten einmalige, hochpreisige Kurse ohne Nachbetreuung. SAVA ist eine Mitgliedschaft mit monatlichen Workshops, praxiserprobten Agenten und kontinuierlichem Support, speziell für ö.b.u.v. Sachverständige im Bereich Gebäudetechnik, z.B. aus den Gewerken SHK, Dachdecker und Klempner, Tischler und Elektro.
Was ist der Unterschied zu ChatGPT?
SAVA ist kein allgemeines Sprachmodell wie z.B. ChatGPT oder Claude. Sie arbeiten mit über 10 vorkonfigurierten Agenten, die exakt auf typische Arbeitsschritte von Sachverständigen abgestimmt sind, u.a.: Beweisbeschluss extrahieren, technische Regelwerke vorschlagen, Ortstermin-Protokoll erstellen, Gutachten auf Schwachstellen prüfen, Privatgutachten-Angebot und Checkliste erstellen, Ortstermin-Dokumentation auswerten, das Gutachten im simulierten Kreuzverhör härten oder Angebote von Fachfirmen strukturiert vergleichen. Es ist keine komplizierte Prompt-Erstellung nötig; die Agenten sind mit Fachlogik und klarer Struktur direkt einsetzbar.
Gleichzeitig können Sie den Chat wie in ChatGPT nutzen, bei Bedarf andere KI-Modelle auswählen und Ihre eigenen Prompts übersichtlich in einer Bibliothek speichern.
Workshop, Sprechstunde und Fortbildungspunkte
Wie viele Fortbildungspunkte bekomme ich?
Je nach Regelung Ihrer Handwerkskammer. In NRW können nach derzeitigem Stand bis zu 8 Punkte pro Jahr anerkannt werden. Die Anerkennung liegt allein im Ermessen Ihrer Handwerkskammer; einen Anspruch darauf können wir nicht zusichern. (Stand: 16.07.26)
Wie läuft die Anerkennung der Fortbildungspunkte ab?
Sie erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung für jeden Workshop. Die Anerkennung der Punkte und die maximal mögliche Anzahl von Punkten je Jahr liegt formal bei Ihrer Handwerkskammer und ist aktuell in Abstimmung.
Und wenn meine HWK die Punkte nicht anerkennt?
Die Workshops lohnen sich auch unabhängig von Fortbildungspunkten. Sie lernen darin, die Agenten gezielt einzusetzen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und Ihre Arbeitsweise effizienter zu gestalten. Das Wissen bleibt. Selbst wenn Ihre HWK keine Punkte vergibt, profitieren Sie direkt in Ihrer täglichen Gutachtenarbeit.
Welche HWKs erkennen die Fortbildungspunkte an?
Nach derzeitigem Stand ist die Anerkennung für SHK bei Handwerkskammern in NRW möglich; die Entscheidung trifft Ihre HWK im Einzelfall (Stand: 16.07.26). Für andere HWKs unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Bekomme ich Teilnahmebescheinigungen und wie erhalte ich sie?
Für jeden Workshop, an dem Sie live und über die gesamte Dauer teilgenommen haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Datum, Thema und Dauer herunterladen.
Für vergangene Workshops gehen Sie auf sava-ki.de auf den Menüpunkt „Login“ und loggen sich in Ablefy ein. Sie sehen dann eine Übersicht aller Produkte inkl. der Teilnahmebescheinigungen. Klicken Sie auf den jeweiligen Workshop, dann können Sie sich die Bescheinigung herunterladen.
Kann ich verpasste Workshops nachholen?
Aufzeichnungen stehen nur für die Workshops zur KI-Einführung zur Verfügung. Teilnahmebescheinigungen gibt es nur bei Live-Teilnahme.
Werden die Workshops aufgezeichnet?
Nein. Die monatlichen Workshops werden nicht aufgezeichnet, es bleibt kein Video- oder Tonmitschnitt abrufbar. (Anders die monatliche Sprechstunde: Dort wird der Ton für die Nachbereitung transkribiert, Details unter „Was ist die monatliche Sprechstunde?“.)
Für die Grundlagen-Workshops zur KI-Einführung wird es separate Aufzeichnungen ohne Teilnehmer geben. Diese stehen Ihnen während Ihrer Mitgliedschaft auf der Ablefy-Plattform zur Verfügung, damit Sie jederzeit nachschauen können.
Sind die Workshops für alle Gewerke relevant?
Ja. Die in den Workshops vermittelten Kenntnisse sind für alle Gewerke der Gebäudetechnik gleichermaßen relevant und nutzbar.
Was hat es mit dem KI-Tipps-Newsletter auf sich?
Als Mitglied erhalten Sie alle zwei Wochen einen kurzen Newsletter mit einem einzelnen, sofort umsetzbaren KI-Tipp für Ihre Gutachtenpraxis. Kein Rundumschlag, sondern ein konkreter Handgriff: lesen, anwenden, fertig. Der Newsletter ist Teil Ihrer Mitgliedschaft und ergänzt die Workshops um Impulse, die zu kurz für einen Workshop wären, aber zu nützlich zum Weglassen.
Was ist die monatliche Sprechstunde?
Einmal im Monat gibt es eine offene Sprechstunde per Zoom, Dauer 45 Minuten, kostenlos für Mitglieder.
Sie stellen Ihre Fragen zu SAVA, zu KI allgemein oder zu konkreten Fällen aus Ihrer Praxis. Ich antworte live – oder auch Ihre Kollegen.
Transparenz-Hinweis: Der Ton der Sprechstunde wird aufgezeichnet und transkribiert, damit ich die Fragen und Antworten anschließend für alle Mitglieder zusammenfassen kann. Das Transkript wird nach Erstellung der Zusammenfassung gelöscht. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Stimme verarbeitet wird, stellen Sie Ihre Fragen einfach über den Chat oder vorab per E-Mail – und lassen Sie Ihr Mikrofon einfach ausgeschaltet. Das haben Sie selbst in der Hand: Aufgezeichnet wird nur, was gesprochen wird.
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